Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. Januar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gancini GmbH, Reppischtalstrasse 62, 8143 Stallikon (nachfolgend «Verkäuferin») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Käuferin»).
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verkäufe von Fahrzeugen sowie für Service-, Reparatur- und Garantieleistungen der Verkäuferin. Abweichende Bedingungen der Käuferin gelten nur, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt wurden. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags werden diese AGB zum Vertragsbestandteil.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Darstellung von Fahrzeugen auf dieser Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Kontaktaufnahme. Ein Kaufvertrag kommt erst mit beidseitiger Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrags zustande.
Angaben zu Ausstattung, Zustand, Verbrauch und Laufleistung beruhen auf Herstellerangaben und auf dem Fahrzeugausweis. Zwischenverkauf, Irrtum und Druckfehler bleiben vorbehalten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer.
- Nicht im Preis enthalten sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – Kosten für Immatrikulation, Kontrollschilder, Versicherung, Verkehrssteuern sowie Transport oder Auslieferung ausserhalb des Geschäftssitzes.
- Bei Vertragsabschluss wird in der Regel eine Anzahlung von 10 % des Kaufpreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs zu bezahlen.
- Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, EC-/Debitkarte oder bar im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Geldwäschereibekämpfung.
- Das Eigentum am Fahrzeug geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf die Käuferin über (Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB).
4. Lieferung, Übergabe und Verzug
Liefer- und Übergabetermine gelten als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat (insbesondere Lieferverzug von Dritten, behördliche Vorgaben, höhere Gewalt), berechtigen nicht zum Rücktritt.
Nimmt die Käuferin das Fahrzeug nicht innert 10 Tagen nach Bereitstellungsanzeige ab, kann die Verkäuferin nach schriftlicher Mahnung vom Vertrag zurücktreten und eine Umtriebsentschädigung geltend machen. Zudem können ab dem 11. Tag Standgebühren erhoben werden.
5. Eintausch von Occasionsfahrzeugen
Wird ein Fahrzeug an Zahlung genommen, erfolgt die Bewertung unter der Voraussetzung, dass sich das Fahrzeug bei der Übergabe im bei der Bewertung festgestellten Zustand befindet und die vereinbarte Laufleistung nicht überschritten wird. Die Käuferin sichert zu, dass das Eintauschfahrzeug in ihrem Eigentum steht, frei von Rechten Dritter ist und keine verschwiegenen Unfallschäden aufweist.
6. Gewährleistung und Garantie
Occasionsfahrzeuge werden – soweit nicht anders vereinbart – mit einer Garantie gemäss Kaufvertrag verkauft (in der Regel 12 Monate). Umfang, Dauer und allfällige Selbstbehalte richten sich nach den Garantiebedingungen, die dem Kaufvertrag beiliegen.
Die gesetzliche Gewährleistung für Sachmängel richtet sich nach Art. 197 ff. OR. Für Occasionsfahrzeuge wird die gesetzliche Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – auf die im Kaufvertrag vereinbarte Garantie beschränkt. Nicht unter die Garantie fallen insbesondere Verschleissteile, Schäden durch unsachgemässe Behandlung, Einsatz im Motorsport, eigenmächtige Eingriffe sowie Folgen unterlassener Wartung.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei rechtzeitiger Anzeige hat die Verkäuferin das Recht, den Mangel nachzubessern oder Ersatz zu leisten.
7. Haftung
Die Verkäuferin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie für Ansprüche Dritter wird – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz, bleiben vorbehalten.
8. Probefahrten
Probefahrten setzen einen gültigen Führerausweis voraus, der vor Fahrtantritt vorzuweisen ist. Während der Probefahrt gelten die Bedingungen der Betriebshaftpflicht- und Kollisionsversicherung der Verkäuferin; ein allfälliger Selbstbehalt geht bei selbst verschuldeten Schäden zulasten der fahrenden Person. Bussen und Gebühren für Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsrecht trägt die fahrende Person.
9. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die integrierender Bestandteil dieser AGB ist.
10. Widerruf
Nach schweizerischem Recht besteht bei einem Kauf in den Geschäftsräumen der Verkäuferin grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein allfälliges Rückgaberecht bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Kaufvertrag.
11. Änderungen dieser AGB
Die Verkäuferin behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Verkäuferin in 8143 Stallikon. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.